Was leistet eine Rechtsschutzversicherung?

Der Schutz durch eine Rechtsschutzversicherung wird vielfach unterschätzt. Denn geht es beispielsweise um die Abwehr von Schadensersatzforderungen Dritter, dann leistet hierfür entsprechend die eigene Haftpflichtversicherung, sofern für das Ereignis eine entsprechende Police abgeschlossen wurde. Rechtshilfe erhalten Bürger auch durch Mieterschutzvereine oder Verbraucherschutzorganisationen. Teilweise besteht auch Schutz bei kleineren Streitfällen durch Vereine oder Verbände. Wer zu dem Kreis der finanziell schlechter Gestellten gehört, kann für die Rechtsberatung und Vertretung vor Gericht eine Beratungs- und Verfahrenskostenbeihilfe (früher Prozesskostenbeihilfe) in Anspruch nehmen. Dieser Rechtsschutz wird durch den Staat geleistet.

Hierbei muss allerdings nicht nur die Bedürftigkeit nachgewiesen werden, je nach Einkommensverhältnissen und Größe der Familie müssen die Aufwendungen des Staates bis zu vier Jahre lang in monatlichen Raten zurückbezahlt werden. Dabei muss trotz des Schutzes durch den Staat auch klar gesagt werden: Nicht eingeschlossen in die staatlichen Hilfen sind für den Verlierer die Kosten des Prozessgegners, gegebenenfalls einschließlich dessen Rechtsbeistand. Eine Alternative zur Rechtsschutzversicherung ist also selbst für den berechtigten Personenkreis nicht gegeben.

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All diese Sichtweisen lassen für viele eine Rechtsschutzversicherung als völlig unnütz erscheinen. Doch leider gibt es auch Fallkonstellationen, in denen es um eine Existenzbedrohung geht. Gerade für diese Fälle übernimmt keine Institution außer der Rechtsschutzversicherung selbst das Prozesskostenrisiko. Beispiele hierfür gibt es genügend: Hinterbliebene von Unfallopfern müssen um ihren Einkommensersatz kämpfen, ein durch einen ärztlichen Kunstfehler Geschädigter will eine Erwerbsminderungsrente beantragen. Schnell können in solchen Fällen Kosten entstehen, die 50.000 Euro schnell übersteigen. Auch sind die Schädiger oder deren Haftpflichtversicherer nicht immer freiwillig bereit, für einen Schaden vollumfänglich aufzukommen. Dann ist oft nur eine Rechtsschutzversicherung in der Lage, eine Kapitulation zu verhindern.

Der Umfang einer Rechtsschutzversicherung

In den jeweils versicherten Rechtsgebieten zahlt der Rechtsschutzversicherer die gesetzliche oder frei vereinbarte Vergütung für den frei gewählten Anwalt, die Kosten der Gerichte sowie Aufwendungen, die durch einen Gerichtsvollzieher entstehen. Der Versicherer erbringt auch eine Leistung für den Fall einer Entschädigung für vom Gericht bestellte Zeugen und Sachverständige. Bezahlt werden auch die Kosten der Gegenseite, zu deren Übernahme der Versicherungsnehmer verpflichtet ist sowie Aufwendungen für einen Sachverständigen in außergerichtlichen Verfahren. Übernommen wird auch die Prozessgebühr eines Korrespondenzanwaltes. Hinzu kommen Kostenübernahmen für

  • Reisen zu einem in- oder ausländischen Gericht
  • Übersetzungen bei Rechtsfällen im Ausland
  • Strafkautionen in Form eines zinslosen Darlehens
  • die Beratung durch Notare in Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie im Rahmen des Beratungs-Rechtsschutzes im Familien- und Erbrecht
  • die Vertretung durch Angehörige der Steuer beratenden Berufe in Steuerstrafsachen vor den Finanzgerichten
  • im Ausland ansässige rechts- und sachkundige Bevollmächtigte zur Wahrung aller rechtlichen Interessen im Ausland.

Dabei umfassen die Leistungen durch den Rechtsschutzversicherer neben dem Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz auch

  • den Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrsstrafsachen
  • den Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • den Rechtsschutz in Vertragssachen (Beispiel: Kfz-Gebrauchtwagenkauf, fehlerhafte Reparatur)
  • einen Schadensersatz-Rechtsschutz für den Fall eines Unfalles.

Übernommen werden zudem die Kosten zur Abwehr gesetzlicher Schadensersatzansprüche, wie sie vielfach zum Beispiel nach einem Unfall gegeben sind. Eine Ausnahme bildet lediglich die Kfz-Haftpflichtversicherung. Sie ist nach einem Unfall der direkte Ansprechpartner. Sind bei einem Unfall Menschen zu Schaden gekommen, ist eine rechtliche Vertretung durch einen anwaltlichen Beistand stets von Notwendigkeit. Ein fachlich versierter Rechtsanwalt sollte auch dann hinzugezogen werden, wenn zum Beispiel einem Fahrer erhebliche Straftatbestände wie zum Beispiel eine Nötigung im Straßenverkehr vorgeworfen werden. In diesem Zusammenhang muss natürlich auch eines klar gestellt werden: Rechtsschutz greift nicht bei Vorsatz! Zwar greift für Verkehrsverstöße zuerst einmal der Straf-Rechtsschutz. Sollte es letztlich aber zu einer Verurteilung infolge einer Vorsatz-Straftat kommen, dann entfällt im Nachhinein der Versicherungsschutz.

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Was viele allerdings nicht wissen: In diesem Fall greift aber der Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz. Diese zusätzliche Absicherung ist immer sinnvoll, denn hier spielt es letztlich keine Rolle, ob es sich um Fahrlässigkeit oder aber um reinen Vorsatz gehandelt hat. Aber auch für den Fall eines Abschlusses einer Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung können nicht alle Kosten übernommen werden. Hierunter fallen zum Beispiel alle Halte- und Parkverstoß-Vorwürfe. Hier erfolgt in den meisten Fällen keine Absicherung durch einen Leistungsträger. Dies liegt unter anderem auch an der geringfügigen Strafhöhe. Wer nämlich ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro auferlegt bekommt und darüber hinaus eine Kostennote durch den Verteidiger in Höhe von 600 Euro verursacht, handelt nicht nur mutwillig, sondern sorgt damit gleichzeitig zur Versagung des Versicherungsschutzes.

Rechtsschutz gilt dabei in Europa, den übrigen Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie auf den Kanarischen Inseln und Madeira. Entscheidend für den Schutz ist dabei nicht, wo es zu einem Streitfall kommt, sondern vielmehr, wo das dafür zuständige Gericht seinen Sitz hat. Aus diesem Grund gilt der Versicherungsschutz auch für eine rechtliche Auseinandersetzung mit einem deutschen Reiseveranstalter wegen einer Karibik-Kreuzfahrt. Wer sich gegen Streitfälle außereuropäischer Gegner absichern will, findet die Möglichkeit hierzu über eine Reise-Rechtsschutzversicherung.

Neben der Heranziehung eines Rechtsanwaltes wurde in den Versicherungsbedingungen der Rechtsschutzversicherer auch eine Streitbeilegung durch ein Schiedsgerichtsverfahren vorgeschrieben. Hierbei entscheidet im Zweifelsfalle ein unparteiischer Jurist über die Leistungsgewährung. In allen anderen Fällen, wenn es um die Erfolgsaussichten eines Falles geht, hat der Anwalt des Mandanten das letzte Wort – auch für den Fall, dass der Rechtsschutzversicherer seinen Versicherungsschutz wegen mangelnder Erfolgsaussichten ablehnt. Um entsprechende Leistungen durch den Rechtsschutzversicherer in Anspruch zu nehmen, müssen natürlich auch satzungsgemäße Bedingungen durch den Versicherungsnehmer beachtet werden. So besteht ein Rechtsschutz frühestens ab Versicherungsbeginn. Maßgeblich hierfür ist dabei stets das Datum der Streitursache und nicht – wie vielfach angenommen – der Ausbruch des Konflikts. Wer also bei einer Rotphase über eine Ampel fährt und danach anschließend einen Versicherungsabschluss vornimmt, kann nicht mehr auf die Hilfe durch die Assekuranz bauen. Dies gilt selbst für den Fall, dass der Bußgeldbescheid erst nach dem Versicherungsbeginn bei dem Verkehrsteilnehmer eingeht.

Weiter beachtet werden muss zudem eine Wartezeit für einzelne Leistungsarten. Diese beträgt in der Regel von 3 Monaten. Diese Wartezeit wurde deshalb durch die Gesellschaften vorgeschaltet, um zu vermeiden, dass erst dann eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen wird, wenn ein Bedarf bereits offensichtlich – das heißt ein Rechtsfall schon anhängig ist. Von daher sollte ein Versicherungsabschluss immer frühzeitig erfolgen. Diese Wartezeit entfällt allerdings vielfach bei einem Wechsel der Versicherungsgesellschaft. Hier sollte aber in jedem Falle nachgefragt werden, denn Wettbewerb anderer Anbieter verstärkt das Geschäft. So gibt es zwischenzeitlich bereits die Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit. Durch den Abschluss einer solchen Versicherung kann der Versicherungsnehmer bereits kurze Zeit nach Vertragsabschluss mit Leistungen durch die Gesellschaft rechnen.

Der Vorteil einer Rechtsschutzversicherung liegt dabei auf der Hand, denn sie bietet dem Kunden die Möglichkeit, bereits ab Vertragsbeginn Leistungen zu beanspruchen. Diese sofortige Leistungspflicht ist insbesondere dann sinnvoll, wenn bei dem Versicherungsnehmer ein Rechtsstreit bereits zu erwarten ist, dafür aber eine entsprechende Absicherung gegen die Kosten, die aus einem solchen Rechtsstreit anfallen, aber noch kein Schutz besteht. Ein Abschluss einer Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit kann dabei online oder über Direktversicherer erfolgen. Kunden sollten in diesem Zusammenhang darauf achten, dass es bei dieser Form unterschiedliche Varianten gibt. So bieten einige Gesellschaften die Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit als Standardprodukt an, andere wiederum nur gegen Aufpreis und zuzüglich zur üblichen Wartezeit.

Einige Versicherer gehen auch zwischenzeitlich dazu über, ihren Kunden eine Alternative zur Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit anzubieten. Dies geschieht in etwa dadurch, dass die Gesellschaft einfach den Vertragsbeginn nach hinten verlegt. Zwar muss der Versicherungsnehmer die Versicherungsprämie für die so umgangenen drei Monate Wartezeit nachträglich entrichten, genießt aber im Gegenzug einen Rechtsschutz mit sofortiger Wirkung, d.h. ohne jegliche Wartezeit. Um irgendwelchen Spekulationen hier vorzubeugen: Hierbei handelt es sich nicht nur um eine gängige Praxis vieler Versicherungsgesellschaften, sondern zudem auch um eine völlig legale. Ein rechtlich einwandfreier Service durch einen Leistungsträger, der hierdurch seine zufriedenen und treuen Kunden belohnt.

Die unterschiedlichen Leistungsoptionen der Rechtsschutzversicherer

Jeder Bürger hat das Recht, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen, die entweder nur ganz bestimmte Bereiche oder aber alle Bereiche des Alltags umfasst. Wie man sich letztlich entscheidet, die jeweiligen Bereiche abzusichern, muss von jedem Interessenten selber geprüft oder mit einem versierten Versicherungsvertreter besprochen werden. Der Rechtsschutzversicherer tritt immer dann in seine Leistungspflicht ein, wenn ein Rechtsfall vorliegt. Dadurch wird der Versicherte vor unnötig hohen Anwaltskosten, den Gerichtskosten selbst sowie von den Anwaltskosten der gegnerischen Partei geschützt. Gerade in der heute schnelllebigen Zeit ist der Schutz durch einen Rechtsschutz fast immer von Vorteil. Wie schnell es zu Streitigkeiten kommt, erlebt jeder am besten selbst im täglichen Leben. Und leider enden auch die meisten dieser Streitigkeiten fast immer vor Gericht.

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Sind es Kosten, die für einen privaten Rechtsstreit anfallen, oder Kosten, die sich aus Streitigkeiten aus dem Berufsleben ergeben – für all diese Fälle leistet der Rechtsschutzversicherer. Und er übernimmt die Kosten für Verkehrsrechtsschutz, für Mieter, für Vermieter und für Immobilieneigentümer. Rechtsschutzversicherungen werden von verschiedenen Leistungsträgern angeboten, deshalb lohnt sich insbesondere vor Abschluss, unterschiedliche Angebote einzuholen. In diesem Zusammenhang sollte auch beachtet werden, dass Interessenten zwischen den verschiedenen Tarifmöglichkeiten wählen können. Innerhalb diesen Tarifgestaltungen gibt es (Komplett-)Angebote für Familien, für Rentner, für Selbständige – aber auch Sondertarife für Singlehaushalte. Zudem besteht die Auswahl, eine Selbstbeteiligung in den Vertrag aufnehmen zu lassen, um eine günstigere Beitragsgestaltung herbeizuführen.

Weiter wichtig ist es für Interessenten zu wissen, dass eine Rechtsschutzversicherung grundsätzlich nicht alle Belange abdecken kann. Daher sollte vor jedem Rechtsstreit Rücksprache mit der Versicherung gehalten werden. Bürger, die sich trotz einiger Ausschlüsse gegen Prozessrisiken als Autofahrer, als Arbeitnehmer, als Mieter oder auch als Selbständiger schützen will, der hat bei den meisten Gesellschaften die Auswahl, zwischen drei Standardpaketen auszuwählen.

  • Paket I: Verkehrs-Rechtsschutz/Fahrzeug-Rechtsschutz
  • Paket II: Familien-Rechtsschutz
  • Paket III: Familien- und Verkehrs-Rechtsschutz für Nichtselbständige

Beispiel: Versicherungsnehmer können ihren Rechtsschutz für eine selbst bewohnte Wohneinheit jeweils beim Familienschutzpaket auf Wunsch mit versichern. Damit werden dann im Rahmen dieser jeweiligen Pakete die so genannten Bausteine versichert. Neben den Paketlösungen können aber auch einzelne Formen innerhalb des angebotenen Rechtsschutzes abgesichert werden. Hierunter fallen zum Beispiel:

Eine weitere sehr wichtige Option innerhalb des Leistungsrechts ist der Beratungs-Rechtsschutz. Hierbei erfolgt eine Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder Notar, wobei es um Fragen des deutschen Familien- und Erbrechts sowie der deutschen freiwilligen Gerichtsbarkeit geht. Unter den letzten Punkt fallen beispielsweise das Personensorgerecht sowie alle Nachlass- und Vormundschaftsangelegenheiten. Beratungs-Rechtsschutz ist so zu verstehen, dass es sich beim Betroffenen nicht um eine vorsorgliche Beratung handelt, sondern es ist vielmehr während der Vertragsdauer eine Änderung der Rechtslage eingetreten. Von daher dürfen Rat und Auskunft auch nicht mit einer weitergehenden gebührenpflichtigen anwaltlichen Tätigkeit zusammenhängen. Beratungs-Rechtsschutz ist zum Beispiel für den Fall gegeben, wenn ein Versicherter von einem Notar im Erbfall wissen möchte, ob die Annahme der Erbschaft für ihn von Nachteil ist.

Versicherte sollten in diesem Zusammenhang allerdings darauf achten, dass der monatliche Beitrag für die Rechtsschutzversicherung auch im richtigen Verhältnis zu den Leistungen steht. Wichtig zu wissen ist hier, dass zwischen einer Vielzahl von Leistungsträgern einheitlichen Leistungen große Preisdifferenzen gegenüberstehen. Am deutlichsten sind die Unterschiede bei der Prämiengestaltung, wenn man den Verkehrs-Rechtsschutz herausgreift, denn dann werden die Kosten für das weit gespannte Netz der Vertreter ersichtlich, für deren Kosten der Versicherungsnehmer entsprechend gerade stehen muss.

Zudem bietet die Rechtsschutz-Police auch nicht die letzte Gewissheit über den vollständigen Rechtsschutz, deshalb muss jeder Bürger hier selber entscheiden, welche Priorität er an erster Stelle setzt: die Absicherung gegen Rechtsfälle, die Absicherung gegen das Invaliditäts- bzw. Berufsunfähigkeitsrisiko oder die Sicherung der Hinterbliebenen durch eine Risikolebensversicherung. Gleichfalls entfällt ein Rechtsschutz nach einer Straftat, insbesondere wenn der Versicherte vorsätzlich oder gar rechtswidrig gehandelt haben soll. Personen, die wegen Beleidigung, Diebstahl oder Betrug vor einem Strafrichter stehen, müssen neben den Gerichtskosten auch die Kosten ihres Strafverteidigers aus eigener Tasche bezahlen.

Eine Ausnahme bilden hier nur Strafverfahren rund um den Straßenverkehr. In diesen Fällen leistet der Rechtsschutzversicherer für die Honorare des Strafverteidigers. Allerdings wird die Gesellschaft dann wieder von der Leistung frei, wenn ein rechtskräftiges Urteil wegen Vorsatz gesprochen wird. Einen leichten Heimvorteil haben allerdings Temposünder, denn Ausnahmen vom Vorsatz machen die Rechtsschutzversicherer fast ausschließlich bei Bußgeldverfahren. Der Schutz einer Rechtsschutzversicherung greift neben Europa auch in den außereuropäischen Anliegerstaaten des Mittelmeeres.

Der Versicherungsschutz ist allerdings in den Fällen ausschließlich auf Deutschland beschränkt, wo im Streitfall ohnehin deutsches Recht zur Anwendung kommt. Dies ist der Fall beim Sozialgerichts-Rechtsschutz, beim Beratungs-Rechtsschutz und beim Steuer-Rechtsschutz. Kommt es hingegen zu einer Ladung des Versicherten vor ein ausländisches Gericht, übernimmt der Rechtsschutzversicherer hierfür die Leistungen für alle hierdurch anfallenden Reisekosten. Kommt es zu einem Strafverfahren im Ausland, gehört es zudem zur Aufgabe des Versicherers, Haftkautionen bis zu einer Höhe von 25.000 Euro vorzustrecken – sozusagen als Darlehen. Daher sollte auch bei einem Rechtsverfahren im Ausland stets die Deckungszusage durch den Anwalt eingeholt werden.

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