Kündigung des Versicherungsvertrages

Ob Hausrat-, Rechtsschutz-, Haftpflicht- oder Lebensversicherungen: Für alle gilt stets das Versicherungsjahr als Grundlage. Policen, die über mehrere Jahre laufen, können frühestens nach dem dritten Jahr fristgemäß durch den Versicherungsnehmer gekündigt werden. Danach kann jeder Vertrag dann jährlich gekündigt werden. Bei Sachversicherungen beträgt die Frist zur Kündigung 3 Monate, bei Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung liegt diese Frist bei einem Monat zum nächsten Zahlungstermin. Zudem besteht für alle Sachversicherungen wie Hausrat, private Haftpflicht, Wohngebäude, Rechtsschutz oder Tierhalterhaftpflicht ein Sonderkündigungsrecht für den Fall, dass entweder der Beitrag (ohne Leistungsverbesserung) erhöht wird oder aber ein Schadensfall eintritt. Außerordentliche Kündigungen müssen hingegen bis zum ersten Fälligkeitstag des neuen Beitrags bzw. einen Monat nach erfolgter Schadensregulierung bei der Gesellschaft eingegangen sein.

Zum Versicherungsvergleich

Die Kündigungsmöglichkeiten nach Gründen

Die ordentliche Kündigung

Die jeweiligen Vertragspartner einer Rechtsschutzversicherung haben die Möglichkeit, ihren Versicherungsvertrag ordentlich zu kündigen. Dies geschieht unter Einhaltung einer Kündigungsfrist. Diese ist von der jeweiligen Vertragsdauer abhängig. Die Bestimmungen finden sich in den ARB´s (Allgemeine Rechtsschutz-Bestimmungen). Wurde vertraglich eine Dauer von einem Jahr festgelegt, hat die Kündigung spätestens drei Monate vor dem Ablauf des jeweiligen Versicherungsjahres zu erfolgen. Wer diese Frist versäumt, muss hinnehmen, dass sich sein Vertrag stillschweigend um ein weiteres Jahr verlängert. Verträge, bei denen eine Laufzeit von mehr als 5 Jahren festgelegt wurde, können frühestens nach Ablauf des dritten Versicherungsjahres ordentlich gekündigt werden. Danach ist wieder eine jährliche Vertragskündigung möglich.

Da das neue Versicherungsvertragsgesetz zum 01.01.2009 in Kraft trat, legen noch immer einige Versicherer die neue Gesetzgebung zum Nachteil ihrer Kunden aus. Hat nämlich ein Kunde ordentlich gekündigt, teilen die Gesellschaften diesem mit, dass der Lauf der 3-Jahresfrist erst mit dem 01.01.2009 beginnt. Dies wiederum hätte zur Folge, dass dein Kunde, der im Besitz eines Mehrjahresvertrages ist, seine Kündigung frühestens in 2012 durchsetzen könnte. Fiese Handhabung des neuen VVG entspricht aber nicht der Form. Daher sollten sich Verbraucher von einer Ablehnung nicht abschrecken lassen und entsprechend widersprechen.

Musterbrief „Ordentliche Kündigung“ bzw. „Kündigung zum Ablauf eines Versicherungsjahres

Per Einschreiben

Anschrift der Versicherung

Versicherungsschein-Nr. xxx

Sehr geehrte Damen und Herren

Hiermit kündige ich den oben genannten Vertrag fristgemäß zum Ablauf des Versicherungsjahres. Bitte lassen Sie mir eine kurze Bestätigung zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Kündigung zum Ablauf

Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit, ihren Versicherungsvertrag spätestens drei Monate vor dessen Ablauf zu kündigen. Wird von dieser Möglichkeit kein Gebrauch gemacht, führt dies automatisch zu einer weiteren Vertragsverlängerung von 12 Monaten. Hier kann dann erst wieder drei Monate vor dem neuen Ablauf der Versicherung gekündigt werden. Die automatische Vertragsverlängerung darf dabei aber höchstens 12 Monate betragen, bei längeren „stillschweigenden“ Laufzeiten muss der Versicherungsnehmer schriftlich darüber in Kenntnis gesetzt werden. Der Versicherungsnehmer wiederum muss dieser längeren Vertragsverlängerung explizit zustimmen. Wer eine Rechtsschutzversicherung mit einem 5- bzw. 10-Jahresvertrag besitzt, hat nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz die Möglichkeit, beide zum Ablauf des dritten Jahres zu kündigen. Danach kann die Police jährlich und jeweils drei Monate vor Ablauf gekündigt werden.

Zum Versicherungsvergleich

Musterbrief „Vertragskündigung von Policen mit Laufzeiten von über 3 Jahren“

Per Einschreiben

Anschrift der Versicherung

Versicherungsschein-Nr. xxx

Sehr geehrte Damen und Herren

Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz (VVG) sind künftig Verträge mit Laufzeiten zwischen 5 und 10 Jahren bereits nach 3 Jahren kündbar. Von diesem Recht mache ich als Versicherungsnehmer Gebrauch und kündige die oben genannte Versicherung zum Ablauf des Versicherungsjahres. Bitte lassen Sie mir eine kurze Bestätigung zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Die Außerordentliche Kündigung

Eine außerordentliche Kündigung durch den Versicherungsnehmer liegt stets für den Fall vor, wenn dieser sein Vertragsverhältnis bereits vor Ablauf der Kündigungsfrist vorzeitig beendet. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Versicherte sein Vertragsverhältnis sofort beendet oder die Beendigung zu einem späteren Zeitpunkt erfolgt. Eine außerordentliche Kündigung kann dabei entweder durch den Versicherungsnehmer selbst oder aber durch den Rechtsschutzversicherer erfolgen. Lehnt ein Rechtsschutzversicherer zum Beispiel seine Deckung ab, obwohl er zur Leistung verpflichtet wäre, hat der Versicherungsnehmer ein Recht, seinen Vertrag außerordentlich aufzukündigen. Kommt ein Rechtsschutzversicherer innerhalb eines Jahres seiner Leistungspflicht für mindestens zwei eingetretene Rechtsschutzfälle nach, hat er seine Vertragspflichten erfüllt. Käme es zu einer weiteren Schadensmeldung durch den Versicherungsnehmer, hätte der Versicherer die Möglichkeit, das Vertragsverhältnis außerordentlich zu kündigen.

Versicherungspolicen enthalten in den meisten Fällen so genannte Beitragsklauseln. Erhöht der Versicherer auf Grund dieser Klausel seinen Monats- bzw. Jahresbeitrag, ohne im Gegenzug auch einen höheren Versicherungsschutz zu gewähren, hat der Versicherungsnehmer wiederum das Recht zur außerordentlichen Kündigung. Hierbei muss die Kündigung allerdings innerhalb eines Monats nach Zugang der Beitragserhöhung bei der Gesellschaft eingehen. Erklärungen, die eine Beendigung eines Versicherungsvertrages zur Folge haben, sind grundsätzlich in Schriftform an die Gesellschaft zu richten. Erklärungen, die mündlich durch den Versicherungsnehmer erfolgen, sind unwirksam. Zudem hat der Versicherungsnehmer die Pflicht, sein Kündigungsschreiben entweder an die Hauptverwaltung des Versicherers oder aber an die im Versicherungsschein genannte Geschäftsstelle zu richten.

Kündigung nach einem Schaden

Versicherungsnehmer haben die Möglichkeit, nach einem Schadensfall ihren Vertrag innerhalb der Monatsfrist fristlos bzw. zum Ende eines jeden Versicherungsjahres zu kündigen, nach dem der Schaden durch den Versicherer reguliert wurde. Bei einer Rechtsschutzversicherung muss es in diesem Zusammenhang zu zwei Schadensfällen gekommen sein, erst dann besteht für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit zur außerordentlichen Kündigung. Eine Ausnahme bilden die Hausrat- und die Gebäudeschaden-Versicherung. Hier besteht für den Versicherungsnehmer nicht erst nach der Schadensabwicklung die Möglichkeit zur Kündigung, sondern bereits bei Vorliegen einer einzigen Schadensmeldung.

Zum Versicherungsvergleich

Für den Fall, dass der Rechtsschutzversicherer seine Leistung trotz Aussicht auf Erfolg verweigert, kann der Versicherungsnehmer seine Police bereits bei diesem ersten Schadensfall kündigen. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass der betroffene Rechtsschutzbereich auch entsprechend mitversichert war. Bei einer außerordentlichen Kündigung einer abgeschlossenen Rechtsschutzversicherung müssen bereits gezahlte Prämien durch den Versicherer anteilig wieder zurück erstattet werden. Dies gilt seit dem 01.01.2009 auch für alle Altverträge! Eine Rechtsschutz kann bei einer außerordentlichen Kündigung zum einen fristlos oder aber zum Ende des laufenden Versicherungsjahres erfolgen.

Musterbrief „Vertragskündigung nach einem Schaden“

Per Einschreiben

Anschrift der Versicherung

Versicherungsschein-Nr. xxx

Sehr geehrte Damen und Herren

Aufgrund des vorliegenden Versicherungsfalles mache ich von meinem Sonder-kündigungsrecht Gebrauch. Ich kündige daher den oben genannten Vertrag [ ] fristlos bzw. [ ] zum Ende des laufenden Versicherungsjahres.

Bitte lassen Sie mir hierzu eine kurze Bestätigung zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Kündigung nach Prämienerhöhung

Hat ein Versicherer seine monatlichen Versicherungsbeiträge erhöht, ohne dass sich dadurch auch der Versicherungsumfang erhöht hat, steht dem Versicherungsnehmer eine Vertragskündigung innerhalb eines Monats mit sofortiger Wirkung zu. Die Frist beginnt dabei frühestens zu dem Tag, an dem die Erhöhung wirksam wird. Bei der Gegenleistung muss es sich in jedem Falle um eine Leistungsverbesserung handeln.

Per Einschreiben

Anschrift der Versicherung

Versicherungsschein-Nr. xxx

Sehr geehrte Damen und Herren

Ihre Beitragserhöhung habe ich erhalten. Da diese ohne jegliche Leistungs-verbesserung erfolgt, kündige ich den oben genannten Versicherungsvertrag mit sofortiger Wirkung, frühestens jedoch mit dem Wirksamwerden der Erhöhung.

Bitte lassen Sie mir eine kurze Bestätigung zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Kündigung nach Wegfall des Risikos

Sehr oft kommt dieser Fall bei Tierhaltern vor, die einen Hund ins Tierheim geben oder deren Pferd verstirbt. In diesen Fällen erlischt damit auch die Versicherung, und zwar unabhängig von der Laufzeit, weil eben dieses Risiko nicht mehr vorhanden ist. Wurden in diesen Fällen bestimmte Versicherungsbeiträge bereits im Voraus bezahlt, sind diese durch den Versicherer anteilig wieder an den Versicherten zurück zu erstattet. Ein Wegfall eines Ereignisses ist auch dann gegeben, wenn ein Immobilienbesitzer seine Wohnung vermietet und deshalb eine Vermieter-Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hatte. Zieht der Versicherungsnehmer wegen Rentenalters selbst in seine vorher vermietete Immobilie, hat der Vermieterrechtsschutz ausgedient. Die Versicherung kann daher zu dem Zeitpunkt gekündigt werden, zu dem das Ereignis wegfiel. In letzterem Fall die Vermietung.

Musterbrief „Vertragskündigung nach Besitzwechsel“

Per Einschreiben

Anschrift der Versicherung

Gebäudeversicherungen, Versicherungsschein-Nr. xxx
Bisheriger Versicherungsnehmer: xxx

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich darf Ihnen mit diesem Schreiben mitteilen, dass ich das Gebäude in (Straße, Ort) an den neuen Besitzer, Herr xxx übergeben habe. Die Grundbuch-umschreibung ist zum heutigen Tage erfolgt.

Aus diesem Grund möchte ich oben genannte Versicherungen nicht mehr fortführen und mache deshalb von meinem außerordentlichen Kündigungsrecht Gebrauch. Die oben genannten Versicherungen kündige ich zum Ende des laufenden Versiche-rungsjahres.

Bitte lassen Sie mir eine kurze Bestätigung zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Kündigung im Todesfall des Versicherungsnehmers

Kommt es zu einem Todesfall durch den Versicherungsnehmer, kommen die mitversicherten Angehörigen auch weiterhin in den Genuss des Versicherungsschutzes, und zwar bis zur nächsten Beitragsfälligkeit. Dies gilt zum einen für den Privat- als auch für den Verkehrs-Rechtsschutz. Die Angehörigen brauchen den Versicherungsvertrag nicht zu kündigen, da dieser zu diesem Zeitpunkt automatisch endet. Eine Ausnahme besteht nur für den Fall, dass die Angehörigen den Rechtsschutzvertrag fortsetzen wollen. In diesem Falle haben die Angehörigen dann auch die pünktliche Beitragszahlung zu übernehmen. Im Falle der Fortsetzung werden die Angehörigen dann automatisch neuer Vertragspartner innerhalb der Rechtsschutzversicherung.

Kündigung wegen Doppelversicherung

Wenn zwei Menschen zusammen ziehen und beide Partner jeweils über eine Rechtsschutzpolice verfügen, dann lässt sich derjenige Versicherungsvertrag kündigen, der als letzter abgeschlossen wurde. Man spricht hierbei auch von dem „jüngeren Vertrag“. Bevor der jüngere Vertrag allerdings aufgehoben wird, sollte zuerst der Partner in den Vertrag mit den älteren Rechten namentlich aufgeführt werden. Diese Regelung gilt im Übrigen nicht nur für verheiratete, sondern auch für alle nicht verheirateten Paare. Aber Achtung: Eine Doppelversicherung liegt nur für den Fall vor, dass beide Vertragsparteien auch dieselben Leistungen abgesichert haben. Dies wäre zum Beispiel der Fall, wenn Mann und Frau über eine private Verkehrsrechtsschutzversicherung verfügen. Weiter ist zu prüfen, ob die jeweilige Police lediglich einen Single-Rechtsschutz darstellt. Wer verheiratet ist, benötigt hingegen einen Familienrechtsschutz.

Musterbrief „Vertragskündigung wegen Wechsel“

Per Einschreiben

Anschrift der Versicherung

Versicherungsschein-Nr. xxx

Sehr geehrte Damen und Herren

Ich möchte wegen Doppelversicherung meinen Vertrag wechseln und habe bereits einen neuen Antrag bei der Gesellschaft meines Mannes/meines Partners ge-stellt. Bitte lassen Sie mir Ihre Zustimmung zu diesem Versicherungswechsel zukommen. Nach Eintragung in den Versicherungsschein meines Mannes/meines Partners lasse ich Ihnen eine Vertragskopie zukommen.

Bitte lassen Sie mir eine kurze Bestätigung zukommen.

Mit freundlichen Grüßen

Widerruf einer Rechtsschutzpolice

Nach jedem Neuabschluss eines Versicherungsvertrages hat der Versicherungsnehmer ein 14-tägiges Widerspruchsrecht. Die Frist beginnt dabei nach Erhalt des Versicherungsscheines inklusive alle zum Vertrag dazugehörigen Bedingungen und Informationen. Eine Angabe von Gründen an den Rechtsschutzversicherer ist dabei nicht notwendig. Das Schreiben kann formlos, aber per Einschreiben an die Versicherungsgesellschaft zugehen. Eine Bestätigung durch den Versicherer sollte verlangt werden.

Zum Versicherungsvergleich