Reiserechtsschutz

Wer sich für einen Reiserechtsschutz entscheidet, erhält Versicherungsschutz bei allen Rechtsstreitigkeiten zum Thema Urlaub, und zwar im Geltungsbereich Europa, den Anliegerstaaten des Mittelmeeres, auf den Kanarischen Inseln sowie auf Madeira. In diesen Ländern besteht für den Versicherungsnehmer uneingeschränkt Reiserechtsschutz vor den Gerichten dieser Länder. Außerhalb dieser Länder bieten die Versicherer für einen definierten Zeitraum (in der Regel ca. 6 Wochen) eine vorab definierte Höchstentschädigung. Versicherungsnehmer sollten darauf achten, dass vielfach beruflich bedingte Auslandsaufenthalte nicht mit versichert sind.

Die Versicherungsgesellschaft springt in all den Fällen ein, in denen es Ärger mit dem Reiseveranstalter gibt. Aufgehend von jeder Reiseplanung bucht man in einem Reisebüro entsprechende Leistungen und will diese im Urlaubsland auch entsprechend genießen. Sollte der Versicherungsnehmer jedoch feststellen, dass diese Leistungen in der Weise wie beschrieben nicht angeboten werden, hat dieser die Möglichkeit, seinen Reiseveranstalter auf Schadensersatz zu verklagen. Dieser Ersatz dient dann entsprechend als Reisepreisminderung. Dabei gelten bei allen Streitigkeiten um das Thema Urlaub oder Reisen stets die Regelungen des Privatrechtsschutzes.

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Grundsätzlich rentieren kurzfristige Policen, die der privaten Urlaubsdauer entsprechen. Urlauber und Geschäftsreisende, die hingegen mehrmals im Jahr verreisen und sich auch auf Wochenendausflügen gegen rechtliche Probleme absichern möchten, für diese Zielgruppe lohnt sich dann die Jahrespolice. Versicherbar sind in der Regel private Reisen inklusive Tagesreisen weltweit bis zu einer Dauer von jeweils 45 Tagen. Darüber hinaus bedarf es eines Extra-Schutzes.

Übersicht über die einzelnen Reise-Rechtsschutzversicherung

Wer in der Zeit seines Urlaubs kein Risiko eingehen will, der sollte sich für eine Reise-Rechtsschutzversicherung entscheiden. Sie bietet gesetzlichen Schutz bei Problemen im Ausland, was auch finanziell zu einer optimalen Absicherung führt. Innerhalb der Reiserechtsschutzversicherung gilt es, zwischen verschiedenen Gruppierungen zu unterscheiden:

[1] So gibt es spezielle Reiseversicherungen für ausländische Gäste. In diese Zielgruppe fallen neben Au-pairs auch Studenten, Sprachschüler, Gastwissenschaftler und andere Besucher. Viele Gesellschaften haben für diese Zielgruppe günstige Versicherungslösungen entwickelt, die zudem als Kombination aus Reisekranken-, Haftpflicht-, Unfall- und Abschiebekostenversicherung individuell auf die Bedürfnisse von Gast und Gastgeber zugeschnitten sind und auf diese Weise den Besuchern einen sorgenfreien Urlaub in einem anderen Bundesstaat bieten.

[2] Einen speziellen Reiseversicherungsschutz gibt es auch für Reisegruppen. Einige Versicherer bieten diesen Rundumschutz zu äußerst attraktiven Konditionen an. Wer allerdings als Reiseteilnehmer bereits im Besitz einer eigenen Reisekrankenversicherung ist bzw. wer ausschließlich innerhalb von Deutschland reist, für den ist eine Reiserücktrittskosten-Versicherung völlig ausreichend. Viele Versicherer haben zudem Reiseversicherungen individuell geschnittene Deutschland-Pakete, Europa-Pakete oder Welt-Paketen in ihrem Angebot. Führend in dieser Gruppe ist die Hanse-Merkur. Geht es um Reisekrankenversicherungen, Reiseunfallversicherung oder Reiserücktrittskostenversicherung, dann sind Versicherungsnehmer bei Travelsecure bestens bedient.

[3] Eine weitere Zielgruppe für Reiseversicherungen sind die Geschäftsreisenden. In diesem Bereich können Reiseversicherungen für Einzelpersonen bis bzw. auch über 1 Jahr abgeschlossen werden. Handelt es sich um mehrere Mitarbeiter, kann ein Zeitraum zwischen 100 Tagen bis 5 Jahre gewählt werden. In diesem Zusammenhang muss allerdings berücksichtigt werden, dass auch nicht alle Versicherungen für Privatreisen auch automatisch für Geschäftsreisen gelten. Wer sicher gehen will, liest das Kleingedruckte seiner Versicherung. In einigen Fällen ist sogar innerhalb einer Reisekrankenversicherung die Mitversicherung von Geschäftsreisen mit äußerst geringen Mehrkosten verbunden.

[4] Auch Unternehmen, die ihre Mitarbeiter ins Ausland schicken, benötigen einen entsprechen-den Reiseversicherungsschutz. Denn hier hat der Arbeitgeber eine besonders große Sorgfaltspflicht zu beachten. Wer seine Mitarbeiter im Ausland umfassend absichern möchte, kann dies mit so genannten Corporate Travel Paketen, das einige Reiseversicherer anbieten. Der Vorteil liegt darin, dass diese Absicherung die wichtigsten Versicherungen in einem Vertrag bündelt. Auch in diesem Fall kann auf die Hanse Merkur zurückgegriffen werden. Die fachlich versierten Mitarbeiter sorgen für die Erstellung eines individuellen und günstigen Angebots. Gerade große Firmen und Organisationen haben auch in der Vergangenheit auf diesen Versicherer gebaut und können immer wieder auf die Kompetenz dieses Unternehmens vertrauen.

[5] Ein Auslandsaufenthalt kann neben Reisezwecken auch akademischen Zwecken dienen. Daher sind auch für die Zielgruppe der Sprachschüler und Studenten Reiseversicherungen von Vorteil. Wer über einen entsprechenden Rechtsschutz verfügt, ist als ausländischer Student, als Sprachschüler oder als Gastwissenschaftlicher innerhalb Deutschlands und der EU optimal versichert. Der Schutz ist stets sinnvoll, ein Leistungsvergleich ist stets zu empfehlen. In vielen Fällen zeigt erst der Blick ins Kleingedruckte, ob eine Versicherung überhaupt eine echte Qualität bietet. Wer auch hier sicher gehen will, ist mit der Hanse Merkur bestens bedient.

[6] Auch Klassenfahrten oder Studienreisen sollten über einen entsprechenden Schutz verfügen. Speziell diese Zielgruppe ist stets auf eine passende Versicherung angewiesen, damit nicht nur die Schüler selbst, sondern auch die Lehrer und die Eltern beruhigt ihre Reise antreten können. Insbesondere Gruppenversicherungen lassen sich über Hanse Merkur sowie Travelsecure optimal abschließen, in dem die Unternehmen für alle Teilnehmer einer Reisegruppe entsprechend die Beiträge ermitteln. Zusammengerechnet ergibt sich dann hieraus der günstige Gesamtversicherungsbeitrag. Die Versicherungen lassen sich dabei entweder pauschal für eine Gruppe oder eine Klasse abschließen. Der Vorteil: Eine komplizierte Einzelberechnung für jeden einzelnen Teilnehmer sowie der Aufsichtsperson kann hier entfallen.

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Fallbeispiele für die Leistungspflicht der Reise-Rechtsschutzversicherung

Geraten Reisende in rechtliche Schwierigkeiten, dann tritt für diesen Fall die Reise-Rechtsschutzversicherung in die Leistungspflicht. Zwar gibt es immer noch einzelne Länder, in denen ein solches Risiko in aller Regel kalkulierbar bleibt. So kann eine Reise-Rechtsschutz nicht pauschal empfohlen werden. Dennoch bietet sich diese Leistungsart beim Besuch von anderen Reiseländern schon deshalb an, weil der lang gehegte Urlaub nicht unbedingt ins Wasser fallen sollte. Mit einer einstweiligen Verfügung können Rechtsschutzversicherte dann auch innerhalb kürzester Zeit zu ihrem Recht kommen. Wer sich für eine Rechtsschutzversicherung entscheidet, sollte je nach Reiseland darauf achten, dass die Rechtsanwalts-Honorare, die Gerichtskosten, die Kosten der Gegenseite, aber auch eventuell anfallende Kautionen übernommen werden.

Ein Beispiel hierfür sind Rechtsstreitigkeiten in den USA. Hier können schnell Kosten anfallen, die einen Beklagten finanziell ruinieren können. Wer zudem in den USA angeklagt ist, kommt fast ausschließlich durch die Zahlung einer Kaution wieder auf freien Fuß. In einigen Fällen sogar nur zeitweilig, damit der Angeklagte keine Möglichkeit hat, zu flüchten. All diese Kosten sollten entsprechend durch die Reise-Rechtsschutzversicherung abgedeckt sein. Versicherungsnehmer sollten für diesen Fall gezielt vorbeugen. Wer also in entsprechende Länder reist, sollte je nach Bedarf einen entsprechenden individuellen Rechtsschutz rechtzeitig vor Reiseantritt abschließen.

Muster

Wer innerhalb der Gesellschaften zwischen den (Jahres-)Reiseversicherungen vergleicht, kann in sinnvoller Weise Geld sparen. Dies gilt insbesondere für die Reise-Rechtsschutzversicherung bei Reisen in Länder außerhalb der europäischen Union. Reise-Rechtsschutzversicherungen lassen sich in Kombination mit einer Auslandsreise-Krankenversicherung kombinieren, sie gibt es als Kurz- oder als Jahres- bzw. Dauerpolice. Dabei ist die Krankenversicherung bereits unter einem Jahresbeitrag von 10 Euro zu haben. Diese Policen werden zudem auch von den Verbraucher-schützern empfohlen. Die Pakete eignen sich sowohl für Einzelpersonen als auch für aktive Familien. Wer mehr als nur einmal im Jahr im In- und Ausland verreist, für den bietet sich eine Jahres-Reiseversicherung mit einem weltweiten Reiseschutz an. Dieser beinhaltet dann auch noch die USA sowie Kanada. Innerhalb des Jahres können auf diese Weise Reisen bis jeweils maximal 8 Wochen unternommen werden. Zudem spielt es hierbei keine Rolle, ob die Reisen privater oder beruflicher Natur sind.

Wer sich für eine Jahresreiseversicherung entscheidet, dem bietet die hierin befindliche Krankenversicherung eine volle Kostenerstattung, und zwar für alle ambulanten Heilbehandlungen als Privatpatient. Ferner übernimmt der Krankenversicherer die Kosten für ärztlich verordnete Medikamente, für eine schmerzstillende Zahnbehandlung sowie notwendig werdende Füllungen. Eingeschlossen in der Kostenerstattung sind auch Krankenhausbehandlungen. Hier hat der Versicherungsnehmer den Status als Privatpatient. Die Krankenhausbehandlung erfolgt einschließlich der Kostenübernahme für alle notwendig werdende Operationen. Im Notfall übernimmt der Krankenversicherer auch noch die Kosten für einen medizinisch notwendigen bzw. medizinisch sinnvollen Rücktransport. Auch Überführungen ins Heimatland fallen unter die Kostenerstattungen.

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