Vereine

Berufs-Rechtsschutz für Vereine

Rechtsprobleme treten überall auf, auch ein Verein kann betroffen sein. So manches lässt sich am Ende auch nicht im gegenseitigen Einvernehmen lösen. Da ist es beruhigend eine Rechtsschutzversicherung zu haben. Rechtsschutz versichert unter dieser Leistungsart sind alle eingetragenen Vereine. Allerdings darf deren Zweck weder auf einen eigenständigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb noch auf die Vertretung wirtschaftlicher Interessen seiner Mitgliedergemeinschaft ausgerichtet sein. Leistungen, die ein Verein erhält, beinhaltet auch Arbeits-Rechtsschutz. Neben dem Verein erhalten auch all seine gesetzlichen Vertreter (Angestellte oder Mitglieder im Rahmen ihrer Wahrnehmung der satzungsgemäßen Vereinsaufgaben) einen allgemeinen Schadenersatz-Rechtsschutz. Ebenfalls mitversichert sind der allgemeine Strafrechtsschutz, der allgemeine Ordnungswidrigkeitenrechtsschutz, der Disziplinar- und Standesrechtsschutz sowie der Sozialgerichtsrechtsschutz. Nicht eingeschlossen in dieser Leistungsart sind der Verkehrs- bzw. der Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz.

Die Wartezeit für den Arbeits-, Wohnungs- und Grundstücksrechtsschutz beträgt 3 Monate. Keine Wartezeiten bestehen hingegen für Strafrechts-, Schadenersatz- und Führerscheinrechtsschutz wegen der Verletzung einer verkehrsrechtlichen Vorschrift. Die meisten Gesellschaften verzichten allerdings auf eine Wartezeit (Antragstellung erforderlich), wenn das Risiko bereits bei einer anderen Versicherungsgesellschaft versichert war und im unmittelbaren Anschluss daran übernommen wird. Dem Antrag ist zudem eine Kopie der Vorversicherung als Nachweis vorzulegen. Die Berechnung der Jahresprämien zum Vereinsrechtsschutz richtet sich bei Vereinen, Verbänden, Stiftungen oder ähnlichen Einrichtungen nach der Anzahl der Mitglieder, der Anzahl und Art der Mitarbeiter, der Zahl der betreuten Personen, Teilnehmer, Gäste oder Besucher. Die Prämien zur Verkehrs- bzw. Fahrzeugrechtsschutz rechnet sich nach der Art und Anzahl der Fahrzeuge und dem Kfz-Halter (z.B. für Kommunaltarif). Für den Miet-Rechtsschutz ist der Jahresbrutto-Mietwert (d.h. inkl. aller Nebenkosten) ausschlaggebend.

Übersicht

Viele Vereinssatzungen beruhen auf ehrenamtlichen Tätigkeiten. Weniger problematisch sind daher Spannungen, die im zwischenmenschlichen Bereich auftreten (bspw. innerhalb der Mitglieder-Gemeinschaft). Derartige Probleme lassen sich meist in einem klärenden Gespräch beseitigen. Notfalls hilft hierbei auch die Zuhilfenahme der Vereinssatzung. Nicht selten kann es aber auch passieren, dass ein Verein unverschuldet mit dem Gesetz in Konflikt gerät. Hier kann dann die Zuhilfenahme eines Rechtsbeistandes teuer sein. Somit ist ein Abschluss einer Rechtsschutzversicherung für einen Verein stets überlegenswert. Für die Gemeinschaft steht vorrangig die Kostenfrage, da die finanziellen Mittel oftmals punktgenau eingesetzt werden müssen. Auf der einen Seite muss daher sehr sorgfältig überlegt werden, ob eine Notwendigkeit besteht. Auf der anderen Seite muss aber auch bedacht werden: Wo öffentliches Interesse und Gesetze anhängig sind, wo sich viele Menschen aktiv oder passiv bewegen, überall dort verbergen sich auch juristische Streitigkeiten.

Nicht alle Versicherer bieten Rechtsschutzversicherungen für Vereine an. Interessenten sollten deshalb alle Kommunikationsmöglichkeiten nutzen und entsprechend auch mehrere Angebote einholen. Enorme Unterschiede gibt es insbesondere beim Preis-Leistungs-Verhältnis.

Die Grundabdeckungen innerhalb des Bausteins Vereinsrechtsschutz

  • Straf-Rechtsschutz: Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts (gilt speziell bei fahrlässiger Körperverletzung/fahrlässiger Tötung).
  • Schadenersatz-Rechtsschutz: Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen aufgrund gesetzlicher Haftpflichtbestimmungen (z.B. nach § 823 BGB), auch wegen Gebäude- und sonstiger Schäden an Grund und Boden.
  • Arbeitsgerichts-Rechtsschutz: Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des versicherten Vereins bzw. der versicherten Organisationen aus Arbeitsverhältnissen mit Mitarbeitern.
  • >Sozialgerichts-Rechtsschutz: Wahrnehmung rechtlicher Interessen des versicherten Vereins bzw. der versicherten Organisationen vor Sozialgerichten in der Bundesrepublik Deutschland (z.B. Streitigkeiten mit der Künstlersozialkasse)

Folgende Ausschnittsdeckungen sind in dem Baustein Vereinsrechtsschutz enthalten:

  • Straf-Rechtsschutz für Betreuer (Kinder- und Jugendgruppenleiter): Verteidigung in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung einer Vorschrift des Straf- oder Ordnungswidrigkeitenrechts (gilt speziell bei fahrlässiger Körperverletzung/fahrlässiger Tötung).

Die Ausschnittsdeckung erfolgt speziell für die kommunale Jugendarbeit in den Landkreisen, Städten, Märkten und Gemeinden.

Folgende Zusatzdeckungen sind – je nach Bedarf – in dem Baustein Vereinsrechtsschutz enthalten:

  • Verkehrs- bzw. Fahrzeug- mit Fahrer- Rechtsschutz: Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Eigentümer, Besitzer, Fahrer oder Halter von Pkws, Kombis oder Bussen bis zu 9 Sitzplätzen, Lieferwagen bis 2 t und Lkws bis 4 t Nutzlast oder auch anderer Fahrzeuge (Spiel- und Infomobile etc.).
  • Miet- bzw. Grundstücks-Rechtsschutz: Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus Miet- und Pachtverhältnissen und aus dinglichen Rechten als Eigentümer, Vermieter, Verpächter, Mieter, Pächter oder dinglich Nutzungsberechtigter eines im Versicherungsschein bezeichneten Grundstücks, Gebäudes oder Gebäudeteiles (Räumlichkeiten/Säle).

Ausschlüsse

Kein Rechtsschutz besteht für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen

  • aus der Abwehr von Schadenersatzansprüchen von Geschädigten (betrifft die Haftpflichtversicherung)
  • aus Streitigkeiten mit Zuschussgebern vor Amts- oder Verwaltungsgerichten
  • aus Vertragsstreitigkeiten (Ausnahme: Arbeitsverträge und sofern der Miet-Rechtsschutz extra mitversichert ist, Miet- und Pacht-Verträge) aller Art, speziell Honorarverträge, Leasing- und Mietverträge für Geräte und Anlagen
  • aus Konkurs- und Insolvenzverfahren
  • aus Streitigkeiten aus dem Vereins-Recht
  • aus Streitigkeiten wegen der Nichtzahlung von Gebühren, Kosten oder Reisepreisen
  • aus der Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen oder der genehmigungspflichtigen baulichen Veränderung von Grundstücken, Gebäuden oder Räumlichkeiten
  • bei einer reinen Rechtsberatung, sofern diese nicht zur Abwehr einer Klage dient, die unter den Versicherungsschutz fallen würde (z.B. ein Vergleich über eine Abfindung mit einem gekündigten Mitarbeiter, der sonst vor dem Arbeitsgericht klagen würde).
  • bei einem Wechsel des Rechtsanwaltes während eines laufenden Verfahrens; die dadurch entstehenden Mehrkosten werden nur dann bezahlt, wenn die Versicherung vorher einem Anwaltswechsel zustimmt.

Nicht versicherbare Risiken

Im Wesentlichen übernimmt eine Rechtsschutzversicherung im Versicherungsfall neben der Vergütung für einen Rechtsanwalt (freie Wahl durch den Versicherungsnehmer) auch die Gerichtskosten, die Kosten für Gerichtsvollzieher, die Kosten der vom Gericht benannten Zeugen oder Sachverständigen sowie die Kosten der Gegenseite im Falle eines Unterliegens. Handelt es sich um einen Auslandsprozess, übernimmt die Rechtsschutzversicherung hier auch die Anreisekosten zum ausländischen Gericht (allerdings gemessen nach der deutschen Gebührenordnung, wenn der Versicherte bspw. als Beschuldigter erscheinen muss). Die Kosten werden zudem unabhängig davon übernommen, ob der Versicherungsnehmer Beklagter oder Kläger ist oder ob er den Prozess gewinnt oder verliert (gilt auch bei einem Vergleich). Die Gebühren für eine anwaltliche Beratung werden selbst für den Fall übernommen, dass der Versicherungsnehmer sich mit dem Gegner ohne Prozess friedlich einigt.

Gleichfalls übernimmt die Rechtsschutzversicherung die Kosten für ein außergerichtliches Schlichtungsverfahren. Diese sind in einigen Bundesländern insbesondere bei nachbarschaftlichen Streitigkeiten vorgeschrieben. Will der Versicherungsnehmer allerdings selber klagen, behält sich die Rechtsschutzversicherung vor, die Erfolgsaussichten entsprechend zu prüfen. Denn Kosten für eine aussichtslose Klage muss ein Rechtsschutzversicherer in keinem Falle übernehmen. Ebenfalls ausgeschlossen sind in vielen Tarifen all diejenigen Streitigkeiten, die sich vor Verwaltungsgerichten abspielen. Gleiches gilt für Auseinandersetzungen rund um den Kauf und Verkauf von Aktien oder Klagen gegen Bußgelder wegen Verkehrsverstößen. Komplett ausgeschlossen sind alle Leistungen für Rechtsstreitigkeiten, die entweder vorsätzlich oder gar rechtswidrig verursacht wurden.

Fragen Sie hierzu Ihren Versicherungsberater, Ihr Experte kann Sie über die Leistungseinschränkungen der einzelnen Anbieter umfassend informieren.