Hinweis

Der Sozialgerichts-Rechtsschutz ist fester Bestandteil des Berufsrechtsschutzes, der die Kosten für alle rechtlichen Auseinandersetzungen in Angelegenheiten mit deutschen Sozialversicherern abdeckt. Allerdings unterliegt dem Versicherungsschutz ausschließlich die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen vor deutschen Sozialgerichten. Nicht unter den Versicherungsschutz fallen entsprechend das dem Klageverfahren vorausgehende Widerspruchsverfahren, eine Beratung, die Antragstellung selbst sowie die außergerichtliche Interessenwahrnehmung durch einen Rechtsanwalt. Zudem liegt immer erst dann ein Rechtsschutzfall vor, wenn dem Versicherungsnehmer ein entsprechender Erlass eines anzufechtenden Bescheides vorliegt.

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