Fallbeispiele

„Streitigkeiten vor deutschen Sozialgerichten“

Ein aktuelles Beispiel, wie es jeden Tag passieren könnte: Ein Unternehmen geht in den Konkurs. In dem Unternehmen ein Mitarbeiter, der über Jahre für dieses Unternehmen tätig war. Auf Grund der schlechten Wirtschaftslage konnte das Unternehmen die letzten fünf Monatsgehälter nicht mehr an den Mitarbeiter auszahlen. Dem Mitarbeiter bleibt jetzt nichts anderes übrig, als einen Antrag auf Konkursausfallgeld beim für ihn zuständigen Arbeitsamt zu stellen. In diesem Zusammenhang kann der Mitarbeiter allerdings nur die letzten drei Monatsgehälter geltend machen. So schreibt es das geltende Recht vor. Obwohl der Mitarbeiter das Geld dringend benötigt, sieht das Arbeitsamt keinen Grund zur Auszahlung. Er verweigert die Zahlung des Konkursausfallgeldes und begründet dies mit einem angeblich stattgefundenen Betriebsübergang.

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Da das Unternehmen bereits einen Konkursverwalter eingeschaltet hatte, konnte dieser gegenüber dem Arbeitsamt bestätigen, dass die Forderung des Mitarbeiters auf Gehalt zu Recht besteht. Auch dieses Ansehnen lässt das Arbeitsamt kalt. Es beharrt auf seiner Verweigerung weiter. Dem Versicherungsnehmer bleibt nun kein anderer Weg als den vor das Sozialgericht. Durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung wendet sich der Mitarbeiter an einen versierten Anwalt, der nunmehr Klage erhebt. Da sich die Gehaltsforderungen auf einen Gesamtbetrag in Höhe von rund 12.000 Euro beliefen, hätte der Mitarbeiter ohne den nötigen Rechtsschutz ein Kostenrisiko von rund 4.300 Euro zu tragen. Und dies allein nur für die I. Instanz. Müsste der Prozess in der II. Instanz fortgesetzt werden, fielen hier Kosten in Höhe von rund 5.700 Euro an. Durch den Abschluss einer Rechtsschutzversicherung werden diese Kosten nunmehr von dieser übernommen.

Der Sozialgerichts-Rechtsschutz hilft Personen mit seinem Leistungsumfang, vor deutschen Sozialgerichten einen Prozess gegen einen Sozialversicherungsträger durchzuführen. Wer sich für den Abschluss einer solchen Versicherung entscheidet, sollte darauf achten, dass für den privaten Bereich auch das vorgeschaltete Widerspruchsverfahren versichert wird.

Ein schwerer Unfall kann jedem zustoßen. Doch trotz Berufsunfähigkeit erkennt die Sozialversicherung diese nicht in vollem Umfang an. Um bei einem solchen Prozess zu obsiegen, sind kostspielige ärztliche Gutachten vonnöten. Für all diese Kosten tritt der Rechtsschutzversicherer ein. Oder man denke an einen Rentner, dessen Rentenbescheid plötzlich eine Kürzung vorsieht. Eine schnelle Überprüfung ist hier dringend erforderlich. Oder im Haushalt einer Familie werden die beantragten Leistungen aus der Pflegeversicherung nicht erbracht. Hier muss schnellstens Klage erhoben werden. Wer hierbei nicht über das nötige Kleingeld verfügt, muss auf sein Recht verzichten. Der Abschluss einer Rechtsschutzversicherung sorgt hingegen für die nötige Kostenübernahme.

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Auch ein Antrag auf Erwerbsunfähigkeitsrente führt vielfach zu Streitereien. Man denke an einen Versicherungsnehmer, der seit vielen Jahren in einem Unternehmen als Lagerarbeiter beschäftigt ist. Es kommt zu einer schweren Erkrankung, von der sich der Arbeitnehmer nicht mehr erholt. Auch nach über 12 Monaten sehen die Ärzte keine Aussicht auf Besserung. Da an eine Weiterarbeit im Unternehmen nicht mehr zu denken ist, stellt der Arbeitnehmer einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit. Doch es kam, wie es hätte nicht kommen müssen. Es erfolgt die Ablehnung des Antrags durch die zuständige Behörde. Begründung: Der Versicherungsnehmer sei immer noch in der Lage, wenigstens leichte Arbeiten zu verrichten. Der Arbeitnehmer erhebt sofort Widerspruch, dieser bleibt jedoch erfolglos. Jetzt bleibt dem Versicherungsnehmer nur noch die Möglichkeit, Klage beim zuständigen Sozialgericht zu erheben.

Um den Sachverhalt klären zu können, veranlasst das Sozialgericht ein entsprechendes ärztliches Gutachten. Für dieses Gutachten wäre ein Eigenanteil in Höhe von rund 2.000 Euro durch den Versicherungsnehmer zu begleichen. Ohne den Schutz einer Rechtsschutzversicherung müsste der Versicherungsnehmer diesen betrag sofort aus eigener Tasche aufbringen. Hier aber übernimmt der Versicherer im Rahmen seiner Eintrittspflicht die gesamten Kosten. Nach Einzahlung dieses Betrages kommt auch der bestellte Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Versicherungsnehmer auch für die Ausführung von nur leichten Arbeiten außerstande ist. Das Gericht sprach dem Versicherungsnehmer Recht zu, der Rentenversicherer muss nunmehr in Leistung treten und eine Erwerbsminderungsrente bezahlen. Hätte sich der Versicherungsnehmer diesen Prozess finanziell nicht leisten können, hätte er auf viel Geld aus der Rentenversicherung verzichten müssen.

Die Beispiele machen deutlich: Egal, ob es zu Streitigkeiten wegen der Nichtzahlung von Medikamenten, der Anerkennung einer Berufsunfähigkeit, der Zahlung von Alters-, Witwen- oder Waisenrenten, der Zahlung von Arbeitslosen-, Pflege- oder Krankengeld oder aber wegen eines Wegeunfalls geht, für all diese Wichtigkeiten können Versicherte ihren Rechtsschutz in Anspruch nehmen.

Der Sozialgerichts-Rechtsschutz ist in den nachfolgend genannten Rechtsschutz-Paketen enthalten:

  • Privat- und Berufsrechtsschutz für Nichtselbständige
  • Privat-Rechtsschutz für Selbständige
  • Privat-, Berufs- und Verkehrsrechtsschutz für Nichtselbständige
  • Spezialrechtsschutz für Firmen, Selbständige und freiberuflich Tätige
  • Privatrechtsschutz für Senioren
  • Privat- und Verkehrsrechtsschutz für Senioren
  • Rechtsschutz für Landwirte

Musterbeispiele für die Deckung für gerichtliche Streitigkeiten

Vom Sozialgerichts-Rechtsschutz werden neben Streitigkeiten in Angelegenheiten der Sozialversicherung auch Rechtsfälle übernommen, die die Kriegsopferversorgung, das Gesetz über die Altershilfe der Landwirte sowie des Arbeitsförderungsgesetzes betreffen. Übernommen werden auch die Kosten in Bezug auf Auseinandersetzungen über Schlechtwettergeld. Hinzu kommen weitere Gebiete, für die der Versicherer in seine Leistungspflicht eintritt:

  • Geltendmachung von Ansprüchen auf berufliche Fortbildung
  • Anspruch auf Umschulung
  • Nachprüfung von Bußgeldbescheiden, die durch die Berufsgenossenschaften erlassen wurden
Die Interessenwahrnehmung in vorgerichtlichen Verfahren wie zum Beispiel die Antragstellung bzw. die Einlegung eines Widerspruches gehört hingegen nicht unter den versicherbaren Rechtsschutz.

Bedeutung zeigt hier ein aktuelles Urteil, das das Bundesarbeitsgericht (BAG) zu fällen hatte. Der Tenor des Gerichts, niedergeschrieben durch Az. 9 AZR 425/10, 9 AZR 352/10: Wer lange krank war, muss rechtzeitig Urlaub nehmen. In dem zu verhandelnden Fall ging es darum, was Arbeitnehmer beachten müssen, wenn diese längere Zeit krank geschrieben waren. Das BAG kam zu folgender Auffassung: Wer über einen längeren Zeitraum krank geschrieben war, muss sich künftig rechtzeitig um seine Urlaubsansprüche kümmern. Unzulässig ist es hingegen, dass Arbeitnehmer ihre restlichen Urlaubstage erst nach mehreren Jahren geltend machen. Vielmehr urteilte das BAG, dass derjenige, der lange krank war, seinen Urlaub noch im selben Jahr nehmen muss. In allen anderen Fällen droht der Verfall.

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Auch kann durch den Arbeitnehmer nicht in allen Fällen eine finanzielle Abgeltung erfolgen. Eine finanzielle Abgeltung für einen nicht genommenen Urlaub ist nur dann zulässig, wenn ein Arbeitnehmer nicht wieder gesund wird und deshalb das Arbeitsverhältnis beendet werden muss. Nur für diesen Fall gelten nämlich die tariflichen Ausschlussfristen.