Single-Rechtsschutz

Wer sich für den Single-Rechtsschutz entscheidet, kann diesen als Individualleistung auch für nur einen einzelnen Leistungsbereich abschließen oder aber als umfassende Rechtsschutzversicherung. Als Rundumschutz umfasst er die Leistungsbereiche Privat-, Berufs- und Verkehrsbereich. Der Vorteil beim Single-Tarif zu anderen Leistungsarten der Rechtsschutzversicherer liegt in der äußerst günstigen Tarifierung. Hinzu kommt, dass auch die Kinder von allein erziehenden Singles automatisch in diesem Tarif mitversichert sind. Mit einem Single-Rechtsschutz kann sich allerdings nur der- oder diejenige versichern, der/die zum einen allein stehend und zum anderen in keiner häuslichen Gemeinschaft mit einem ehelichen oder nichtehelichen Lebenspartner wohnt.

Ein Single hat über den Single-Rechtsschutz die Möglichkeit, nachfolgend genannte Leistungsarten entweder einzeln oder als Paket zu versichern:

  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz (auch als Arbeitgeber von Hauspersonal, bei Beamten für dienst- und versorgungsrechtliche Ansprüche)
  • Sozial-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz im privaten Bereich vor deutschen Verwaltungsgerichten
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (auch für Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden)
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz (auch beim Vorwurf bestimmter Vorsatzstraftaten rückwirkender Rechtsschutz, wenn das Ermittlungsverfahren eingestellt wird)
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht für das erste Beratungsgespräch
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
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Versicherungsnehmer sollten hierbei beachten, dass bei allen genannten Leistungsarten nur der Privatbereich bzw. der Berufsbereich für die Ausübung einer nicht selbständigen Tätigkeit versichert ist. Innerhalb des Verkehrsbereichs sind nachfolgende Leistungsarten für den Versicherungsnehmer gedeckt:

  • Schadenersatz- Rechtsschutz (als Fahrer fremder Fahrzeuge nicht für Ansprüche wegen Beschädigung des benutzten Fahrzeuges)
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (nicht als Fahrer fremder Fahrzeuge, Fahrgast, Fußgänger und Radfahrer; gilt auch für Verträge, die über das Internet abgeschlossen werden)
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz

Als ein weiterer Baustein kann natürlich auch noch der Immobilienrechtsschutz als zusätzliche Leistungsart in die anderen Bausteine integriert werden. Sollte es zu einer Änderung in der Familiensituation kommen, hat der Versicherungsnehmer bei den meisten Gesellschaften das Recht, den neuen Partner über einen Zeitraum von 6 Monaten rückwirkend und ohne Einhaltung von Wartezeiten in seinen Versicherungsschutz einzuschließen. Wer über einen entsprechenden Online-Vergleich nach entsprechenden Versicherern sucht, wird dabei äußerst günstige Angebote finden.

Übersicht

Auch als Single ist man in der heutigen Zeit nicht vor Streitigkeiten gefeit. Landen diese dann auch noch vor Gericht, spitzt sich schnell die finanzielle Situation zu. Vor diesen finanziellen Belastungen, die durch Anwalts- oder Gerichtsgebühren entstehen, schützt eine Rechtsschutzversicherung. Dabei spielt es dann auch keine Rolle, ob man als Arbeitnehmer, als Selbständiger, als Verkehrsteilnehmer, als Mieter oder Vermieter auftritt – in einen Rechtsstreit kann heute jeder geraten. Aus diesem Grund lassen sich die Leistungsarten auch stets entsprechend aufteilen:

  • Die Private Rechtsschutzversicherung schützt vor den Kosten bei einem Rechtsstreit
  • Die Verkehrsrechtsschutzversicherung schützt bei Rechtsstreitigkeiten im Straßenverkehr
  • Vom Single zur Familie: Hier hilft die Familienrechtsschutzversicherung für die ganze Familie

Ob als Kläger oder als Angeklagter: Eine Single-Rechtsschutzversicherung mit ihren einzelnen Leistungsarten bietet für diese Personengruppe einen umfangreichen Rechtsschutz. Die Gesellschaften übernehmen dabei nicht nur Anwalts- und Gerichtsgebühren, sondern auch Sachverständigen- und Gutachterhonorare sowie Zeugengelder. Betroffene erhalten ihren benötigten Rechtsschutz, ohne in eine finanzielle Bedrängnis zu geraten. Zudem hat jede Person dadurch auch die Möglichkeit, völlig unabhängig seine Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Dabei kann der Besitzer einer Rechtsschutzversicherung entweder selber verklagt werden oder er muss sich vor Gericht verantworten. Er kann auch selbst Opfer einer Straftat werden oder in bestimmten Situationen Klage erheben.

Mit der entsprechenden Deckungszusage, die der Versicherungsnehmer oder dessen Anwalt bei Gericht einreicht, erhält dieser einen guten Anhaltspunkt für die Situation als Kläger, seine gerichtlichen Chancen besser einzuschätzen.
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Fallbeispiele und Hinweise

Als Single ist man so gut wie nie in Eherechtsstreitigkeiten verwickelt. Daher ist der Rechtsschutz für Singles auch deutlich günstiger zu haben als dies in der normalen privaten Rechtsschutz der Fall ist. Dies gilt im Übrigen auch für Tarife mit Selbstbehalt. Versicherungsnehmer sollten vor Abschluss einer Rechtsschutz entsprechende Vergleiche vornehmen und Informationen sammeln. Vielfach gibt es Versicherungen, bei der der Versicherungsnehmer keine Wartezeit einhalten muss. Wer vergleicht, sollte ein Augenmerk darauf legen, dass nicht nur der Preis, sondern auch die Leistungen stimmen. Versicherungsnehmer sollten dabei auch an Punkte denken, die zuerst nicht so wichtig erscheinen. Dies beginnt der der entsprechenden Wahl der Selbstbeteiligung in Bezug auf die Höhe, um auf diese Weise den Beitrag gering zu halten.

Wichtig ist auch die richtige Wahl der Deckungssumme in ihrer Höhe nach sowie der jeweilige Geltungsbereich innerhalb der verschiedenen Leistungsarten der Rechtsschutzversicherung. In Bezug auf die Wartezeit gibt es nur eine Ausnahme: Sie entfällt, wenn ein Wechsel der Rechtsschutzversicherung stattfindet. Für diesen Fall verzichtet das neue Versicherungsunternehmen auf die Anrechnung einer entsprechenden Wartezeit. Interessenten sollten auch in dem Punkt Beratungsqualität hohe Voraussetzungen fordern, vor allem sollte der Rechtsschutzversicherer eine kostenlose telefonische Beratung anbieten. Für diesen Fall haben allein die Streitbeteiligten untereinander bereits eine entsprechende Aufklärung über den Sachverhalt erhalten.

Wie schnell auch ein Single eine Rechtsschutzversicherung benötigt, zeigt ein aktueller Fall: Wer hat es noch nicht einmal erlebt. Man stellt einen Topf oder eine Pfanne mit Öl auf den Herd, weil man etwa Kartoffeln frittieren will. Man begibt sich – ja nur ganz kurz… – ins Nebenzimmer, man zappt das Fernsehprogramm durch, das Handy läutet. Doch an das zwischenzeitlich schon siedende und dann brennende Öl denkt in einer solchen Situation jetzt niemand. Kommt es dann auch noch zu einem richtigen Brand, der auch noch den Dachstuhl in Mitleidenschaft setzt, dann hat man in der Regel schlechte Karten bei seiner Versicherung. In der Regel sagt nämlich die Rechtsprechung: Hat ein Verursacher einen Topf mit Öl ca. 15 Minuten unbeaufsichtigt gelassen, dann liegt schon grobe Fahrlässigkeit vor.

Diesem Gedanken konnte sich der Bundesgerichtshof allerdings so nicht anschließen. Er urteilte in Aktenzeichen VI ZR 196/10: Versicherer sind nur dann aus ihrer Leistungspflicht, wenn ein Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. In dem geschilderten Fall kann hier jedoch nicht ausgegangen werden, da es sich vielmehr um ein Augenblicksversagen handelte. Ein solches Augenblicksversagen ist grundsätzlich nicht grob fahrlässig, so dass der Versicherer nunmehr für den Schaden aufzukommen hat.

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Muster einer Absicherung auf verschiedenen Rechtsgebieten

Versicherungsnehmer haben heute die Möglichkeit, zwischen unterschiedlichen Modulen innerhalb verschiedener Rechtsschutzpakete auszusuchen. Die häufigste Form ist dabei die Kombination „Privat- und Berufs-Rechtsschutzversicherung“. Meist werden diesen Leistungspaketen dann noch der Verkehrs- oder der Mietrechtsschutz hinzugefügt. Eine weitere Unterscheidung machen die Rechtsschutzversicherer natürlich zwischen Arbeitnehmern und Selbständigen. Herkömmliche Versicherungen sichern neben dem Versicherungsnehmer auch noch dessen Ehepartner und die Kinder ab. Innerhalb der Single-Rechtsschutz sind entsprechend die noch nicht berufstätigen Kinder abgesichert.

Wie wichtig eine Rechtsschutzversicherung ist, zeigen alltägliche Situationen. Kommt es zu einer Kündigung in einem Arbeitsverhältnis, zu Problemen innerhalb eines Mietverhältnisses oder führt eine kostspielige Anschaffung zu einem unverschuldeten Rechtsstreit, dann kommt es ohne einen richtigen Schutz schnell zu einer finanziellen Belastung. Wer über kein Geld verfügt, der kann auch keine Klage führen (evtl. über eine Prozesskostenhilfe etc.). Und wer Recht haben will, der muss nicht zwangsläufig auch dieses Recht bekommen, daher ist es wichtig, sich von einem erfahrenen Rechtsanwalt vertreten zu lassen.

Wer im Besitz einer Single-Rechtsschutzversicherung ist und vor hat, mit einem Partner zusammen zu ziehen (der selbst über keine Rechtsschutzversicherung verfügt) oder gar zu heiraten, der kann diesen in seine Rechtsschutzversicherung mit einschließen. Dieser Einschluss führt in den meisten Fällen dann auch nicht zu einer Beitragserhöhung. Dies gilt allerdings nur bei einer „ganz normalen Rechtsschutzversicherung“. Geht es um eine reine SINGLE-Rechtsschutzversicherung, dann muss diese in eine Familien-Rechtsschutzversicherung umgewandelt werden. Und diese Umwandlung ist dann auch mit einem gewissen Mehrbetrag verbunden. Weiter haben Versicherungsnehmer die Möglichkeit, auch die Kinder des Partners in ihrer Rechtsschutz mit zu versichern. Hierzu müssen die Kinder namentlich beantragt und schriftlich in der Police eingetragen werden. Wer Kinder mitversichern will, muss darauf achten, dass sich diese noch in der Erstausbildung bzw. im Erststudium befinden. Zudem dürfen diese keiner auf Dauer angelegten beruflichen Tätigkeit nachgehen, für das sie ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten. Die Mitversicherung der Kinder endet zudem mit Vollendung des 27. Lebensjahres.

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