Senioren-Rechtsschutz

Wer sich für eine Senioren-Rechtsschutzversicherung entscheidet, erhält damit einen Schutz für die Zeit nach seinem Berufsleben. Der Versicherungsschutz sollte daher nicht nur allein auf die Bedürfnisse, sondern auch auf die Lebenssituationen von älteren Menschen spezialisiert sein. Gerade als Rentner sollte man für rechtliche Auseinandersetzungen abgesichert sein, man denke dabei nur an vermieste Urlaubsfreuden oder Kaffeefahrten. Und man hat jetzt Zeit, kann neuen Hobbys oder neuen Beschäftigungen nachgehen. Schnell kann es auch im Alter zu Rechtsstreitigkeiten kommen. Versicherungsnehmer sollten daher ganz besonders darauf achten, dass (auch bereits bestehende) Verträge den jeweiligen Verhältnissen angepasst werden. Hier denke man an einen Wegfall des Arbeitsrechtsschutzes, weil man nicht mehr den vollen Leistungsumfang im Alter erreicht. Zudem finden sich in diesem Bereich der Altersversicherungen genügend Sondertarife, die vollkommen ausreichend sind.

Zum Versicherungsvergleich

So gibt es zum Beispiel Tarife, die Rechtsstreitigkeiten nur noch für den Fall abdecken, wenn Senioren mit ihrer dafür zuständigen Renten- oder Sozialversicherung in Streitigkeiten verwickelt werden. Dies gilt für Unstimmigkeiten innerhalb der Rentenzahlungen ebenso wie für zu niedrig empfundene Pflegeeinstufungen. Die für Senioren speziell entwickelte Private Rechtsschutzversicherung deckt so gut wie alle Bereiche ab und ist somit auch am umfangreichsten. Hier ist sogar ein Einklagen von Schadensersatzansprüchen möglich. Allerdings ist ein derart umfassender Schutz nicht zwingend. Daher gibt es auch ein reduziertes Modell für Senioren, das lediglich die Leistungsbereiche Arbeitsrecht, Steuerrechtsschutz, Sozialgerichtsrechtsschutz, Strafrechtsschutz, den Verwaltungsrechtsschutz vor Gerichten und den Beratungsrechtsschutz in Bezug auf das Familien- und Erbrecht beinhaltet. Wer im hohen Alter noch über ein Kraftfahrzeug verfügt und dieses auch selber lenkt, der sollte auch einen Verkehrsrechtsschutz mit in seinen Schutz einschließen.

Senioren, die über eine Immobilie verfügen und diese vielleicht noch (teil-)vermieten, sind mit einer Immobilienrechtsschutz gut bedient. Die meisten Versicherer bieten gerade in diesem Bereich viele Sondertarife mit unterschiedlichen Kombinationsmöglichkeiten für Rentner an. Vor Vertragsabschluss sollten daher unterschiedliche Angebote eingeholt und gleichzeitig die Angebote der verschiedenen Versicherungsgesellschaften miteinander verglichen werden. Denken Sie daran: Wer über 55 Jahre alt ist, der hat das Recht, seinen Ruhestand aktiv zu genießen. Dann hat man die nötige Zeit, kann lang gehegte Wünsche für sich und seinen Partner erfüllen. Die Häufigkeit der Reisen, das aktive pflegen von Hobbys – all das führt dazu, dass auch Ältere durch ihre vielfältigen Aktivitäten entsprechenden Rechts- und Mobilitätsrisiken ausgesetzt sind. Daher ist es wichtig, nach Angeboten Ausschau zu halten, die speziell auf die Lebenssituation als Rentnerin bzw. Rentner abgestimmt sind.

Daher sollten innerhalb einem Rechtsschutz auch gewisse Schutzbrief- und Service-Elemente zusammengefasst werden, damit diese Zielgruppe auch diesen Lebensabschnitt sorgenfrei genießen kann. Mit einem umfassenden Schutz ganz den individuellen Bedürfnissen entsprechend.

Zum Versicherungsvergleich

Übersicht

Gerade im Rentenalter ist es äußerst wichtig, dass sich ein Versicherungsnehmer nicht nur gut beraten, sondern auch vertreten fühlt. Gerade wenn man an die enormen Kosten denkt, die sich durch Rechtsanwälte, Gutachter oder Sachverständige ergeben, wird schnell klar, wie schnell ein Prozess die eigenen finanziellen Möglichkeiten übersteigen kann. Schnell kann ein Prozess dabei auch über mehrere Instanzen gehen, dies ist zum Beispiel gerade bei Rentenversicherern so üblich. Achten Sie daher auf einen individuellen schlichten Schutz, Rechtsschutz-Exklusivprodukte oder Exklusiv-Sonderleistungen sollten Sie nur in Anspruch nehmen, wenn Sie auch über ausreichend übriges Kapital verfügen. In allen anderen Fällen reicht ein eng eingegrenzter günstiger Schutz mit entsprechender Leistungsqualität.

Wer sich für die Leistungsart „Rechtsschutz für Rentner und Senioren“ entscheidet, sollte dennoch darauf achten, dass nicht gerade häufig benötigte Versicherungsleistungen eingeschränkt sind. Dieses Argument hat auch bei günstigen Sondertarifen zu gelten. Wer als Rentner die entsprechenden Schadensfreiheitsrabatte wahrnimmt, kann zusätzlich dadurch den Selbstbehalt senken. Bevor es zu einem Vertragsabschluss kommt, sollten Versicherungsnehmer zusammen mit ihrem Versicherungsmakler ihre individuelle Bedürfnislage mit Hilfe eines Risikoprofils erarbeiten. Dieses Risikoprofil sollte dann aber auch auf die Police individuell angewandt werden. Auf diese Weise lassen sich innerhalb des Versicherungsschutzes nicht nur die monatlichen Kosten reduzieren, sondern der Rechtsschutz wird auch gleichzeitig an die vorhandene private Lebenssituation angepasst. Innerhalb der Privat-Rechtsschutzversicherung für Senioren sind folgende Risikobereiche abgedeckt:

  • Sozialgerichts-Rechtsschutz
  • Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Straf-Rechtsschutz
  • Beratungs-Rechtsschutz im Familien- und Erbrecht
  • Verwaltungs-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Arbeits-Rechtsschutz mit einem reduzierten Versicherungsschutz
  • Schadensersatz-Rechtsschutz

Neben diesen Grundabsicherungen haben Senioren die Möglichkeit, auch noch einen Verkehrsrechtsschutz für Senioren abzuschließen. Hierbei lassen sich fehlerhafte Kfz-Steuereinstufungen oder Streitigkeiten aus Unfällen im Straßenverkehr absichern. Der Verkehrsbereich kann entweder als allein stehendes Risiko versichert werden oder aber als Ergänzung innerhalb eines Pakets. Gleiches gilt für den speziellen Immobilien-Rechtsschutz für Senioren, auch hier stellen die Versicherer günstige Kombinationsangebote für diese Zielgruppe zusammen.

Fallbeispiele für den Einsatz einer Rechtsschutz-Versicherung

Viele denken nicht einmal in „alten Zeiten“ daran, was passieren würde, wenn Menschen im Alter auf Pflegehilfe angewiesen sind. Der Anteil an der gesetzlichen Pflegeversicherung, den diese Zielgruppe bekommt, wird dabei in fast keinem Falle ausreichen. Es reicht vielfach nicht einmal für ein würdevolles Altern. Immerhin haben wir in Deutschland rund 2,4 Millionen Pflegebedürftige zu verzeichnen. Dabei sorgt gerade die ständig steigende Lebenserwartung dafür, dass immer mehr Menschen hiervon betroffen sind. Reichen die Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nicht aus, müssen die verbleibenden Kosten entweder aus dem eigenen Vermögen oder von den erwachsenen Kindern getragen werden. Betroffene können in diesem Zusammenhang mit einer durchschnittlichen Leistung von 1.510 Euro aus der gesetzlichen Pflegeversicherung hoffen. Im Gegensatz hierzu stehen Heimkosten, die sich auf durchschnittlich 3.500 Euro pro Monat belaufen.

Rechnet man diesen Betrag auf das Jahr hoch, dann hat man schnell eine sichtbare Versorgungslücke von insgesamt 24.000 Euro. Hier kann bereits eine private Pflegezusatzversicherung aushelfen, diesen Betrag abzudecken. Ein solcher Schutz ist bereits für rund 15 Euro Monatsbeitrag zu haben. Kommt es hingegen zu einer fehlerhaften Leistungsberechnung, dann können Betroffene auf ihre Rechtsschutzversicherung für Senioren bauen.

Zum Versicherungsvergleich

Oder was ist, wenn die Eltern letztlich nicht mehr zahlen können? Gerade diejenigen, die pflegebedürftige Eltern haben, werden immer öfters vom Sozialamt zur Kasse gebeten. Dabei gibt es völlig legale Strategien, wie sich Personen gegen diese teilweise ausufernden Kosten schützen können. Dabei kann alles ziemlich schnell gehen: Ein Rutsch, ein diagnostizierter Knöchelbruch und schon ist man ein Fall für das Heim. Geht man von einem Monatsbetrag für einen Heimplatz in Höhe von 3.000 Euro aus, dann leistet die Pflegekasse on Pflegestufe 3 immerhin 1.432 Euro, dennoch bleiben Betroffene auf einem doppelt so hohen Betrag sitzen. Zwar springt in einem solchen Fall das Sozialamt teilweise ein und übernimmt hiervon 1.000 Euro, allerdings geschieht dieser Vorgang nur leihweise. Denn jetzt müssen, falls vorhanden, die Kinder das Geld an das Sozialamt zurück überweisen. Der Grund liegt darin, dass nicht nur Eltern ihren Kindern gegenüber Unterhalt schulden, sondern auch umgekehrt.

Geht man dann auch noch von dem Regelfall aus einer 15 Jahre andauernden Pflege aus, dann summieren sich für diesen Fall schnell 500.000 Euro pro Patient zusammen, von dem die Kasse nur einen Bruchteil davon bezahlt. Dieser Betrag ist selbst für den Fall geringer Pflegebedürftigkeit gegeben. Ein Heimplatz kostet bei Pflegestufe 1 mit einer 90-minütigen täglichen Betreuung rund 1.950 Euro im Monat. Hiervon erstattet die Pflegekasse 1.023 Euro. In Pflegestufe 2 bei 3 Stunden täglicher Betreuung fallen monatlich rund 2.550 Euro an Heimkosten an. Hiervon werden lediglich 1.279 Euro übernommen. Pflegestufe 3 beinhaltet 5 Stunden tägliche Betreuung, wobei diese auch nachts stattfindet. Kosten des Heimaufenthalts: rund 3.300 Euro. Die Pflegekasse übernimmt hiervon nur 1.432 Euro im Monat.

Für die aufkommende Differenz muss entweder die Rente geopfert werden oder das Vermögen der Kinder aufgebraucht werden. Ein Pflegepatient darf lediglich über einen Notgroschen von 2.301 Euro verfügen. Müssen die Kinder für ihre Eltern aufkommen, bleibt diesen – je nach Bundesland – ein Vermögens-Freibetrag von 80.000 Euro. Was das Sozialamt in keinem Falle darf: eventuell vorhandenes Immobilieneigentum zu verkaufen oder gar zu beliehen. Dies gilt allerdings nicht für das laufende Einkommen, hier kann das Sozialamt so viel zurück fordern, dass es noch zu einem angemessenen Lebensunterhalt des Kindes reicht. In der Praxis bedeutet dies folgendes: Nach einem aktuellen Urteil des Bundessozialgerichts (Az. XII ZR 266/99) muss jedem Kind ein so genannter Selbstbehalt in Höhe von monatlich 1.250 Euro verbleiben. Von den dann darüber hinausgehenden Beträgen können höchstens 50 Prozent als Unterhalt von den Eltern verlangt werden.

Kinder können aber auch auf andere Weise legal aus dieser Verpflichtung kommen, etwa in dem sie ein Darlehen aufnehmen, das allerdings wirtschaftlich vernünftig sein muss. Hat das Auto zum Beispiel einen irreparablen Motorschaden, können für einen Neuwagen entsprechend Kreditschulden aufgenommen werden. Ähnliches gilt für einen Kredit für eine neue Wohnungseinrichtung. Auch können Eltern den Zugriff des Sozialamts gegenüber ihren Kindern retten, so lange sie nicht im Heim, sondern zu Hause in Form eines ambulanten Pflegedienstes betreut werden. Für diesen Fall können insbesondere Personen über 65 Jahre (aber auch jüngere), die voll erwerbsgemindert sind, bei ihrem Gemeindeamt so genannte Leistungen nach dem Grundsicherungsgesetz beantragen. In diesem Falle bleiben dann auch die Unterhaltsansprüche gegenüber den Kindern so lange unberücksichtigt, so lange diese weniger als 100.000 Euro jährlich verdienen.

Personen, denen bewusst ist, dass die Altersbezüge einen Pflegeplatz nicht abdecken können, haben mit einer Pflegezusatzversicherung die Möglichkeit, entsprechend vorzusorgen. Denn diese leistet bereits ab Eintritt der Pflegestufe 2 eine lebenslange Zusatzrente, mit der sich zumindest ein Großteil der Differenz ausgleichen lässt.

Musterbeispiele innerhalb der Seniorenrechtsschutz

Versicherungsnehmer haben auch mit der Senioren-Rechtsschutzversicherung die Möglichkeit, unterschiedliche Bausteine nach ihrem persönlichen Bedarf zu kombinieren. Wer zum Beispiel die Leistungsart „Opfer-Rechtsschutz“ in sein Paket mit einschließt, der kann zum Beispiel gegen den Täter als Nebenkläger auftreten, wenn er bei einem Raubüberfall verletzt wurde. Auch die Einbindung einer Mediation ist manchmal hilfreich, denn hier legen die Betroffenen bei Streitigkeiten mit Hilfe eines neutralen Dritten diesen schnell und einfach bei. Vielfach ist es auch angebracht, gerade im Alter die Leistungen „Beratung im Betreuungsverfahren“ oder die „Beratung bei Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ einzubinden. Mit dem Rechtsschutz für Mieter muss auch in hohem Alter der Kopf nicht gleich eingezogen werden. Hier können sich Betroffene sowohl als Mieter als auch als Vermieter verteidigen lassen.

Ein gern gesehener Erweiterungsbaustein stellt auch der Unterhaltsrechtsschutz dar. Er tritt immer dann ein, wenn an den Versicherungsnehmer Ansprüche gestellt werden oder dieser eigene Ansprüche durchsetzen muss. Rechtsschutz gibt es zudem auch im ehrenamtlichen Bereich oder wenn die Ehe scheitert. Auch das ist heute noch in hohem Alter möglich.

Zum Versicherungsvergleich