Beratungs- oder Mediations-Rechtsschutz

Familien-/Lebenspartnerschafts- und Erbrecht

Versicherungsnehmer dieser Leistungsart erhalten Rat und Auskunft von einem in Deutschland zugelassenen Anwalt oder Notars. Hierbei geht es in erster Linie um Angelegenheiten des Familien-, Lebenspartnerschafts- und Erbrechts nach einer geänderten Rechtslage. Dies kann zum Beispiel für den Fall der Nachlass-Streitigkeiten der Fall sein. Beim Beratungsrechtsschutz wird eine vereinbarte Selbstbeteiligung nicht abgezogen. Für diese Fälle besteht im Familien- und Erbrecht sowie im Recht der eingetragenen Lebenspartnerschaft Rechtsschutz. Im Rahmen des Familienrechts kann es zum Beispiel um Unterhaltsauseinandersetzungen oder Sorgerechtsregelungen während des Getrenntlebens gehen. Innerhalb des Erbrechts werden die Kosten für eine Beratung zum Thema Testamentsanfechtung oder die Annahme bzw. Ausschlagung der Erbschaft übernommen.

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Leistungsfreiheit besteht für den Versicherer für den Fall, dass der Rechtsanwalt über seine reine Beratungspflicht hinausgeht. Dies wird bereits dadurch erreicht, in dem er ein Schreiben an die Gegenseite zusendet. Versicherungsnehmer sollten in diesem Zusammenhang darauf achten, dass es auch Versicherer gibt, bei denen eine solche Einschränkung nicht gilt. Dies kann durch eine spezielle Leistungserweiterung erreicht werden.

Eigenständige Interessenwahrnehmung durch Mediation

Unter Mediation ist ein freiwilliges Verfahren zu verstehen, in dem eine neutrale dritte Person den Konfliktparteien hilft, eine Lösung ihres Konflikts zu erarbeiten. Diese Lösung erfolgt dabei stets eigenständig und auf die Interessen der Konfliktparteien zugeschnitten. Keine der Konfliktparteien darf innerhalb einer Mediation Position ergreifen. Vielmehr erforscht der Mediator mit den strittigen Parteien ihre tatsächlichen Interessen und Bedürfnisse. Die Parteien sind dabei angehalten, die für sie beste Lösung zu erarbeiten. Aufgabe des Mediators ist es ausschließlich, durch geeignete Mediationstechniken die Lösungsfinden der Parteien zu unterstützen.

Geht ein Streitfall vor Gericht, gibt es dort immer nur Gewinner und Verlierer. Nicht so im Mediationsverfahren, hier gibt es nur „Gewinner“, die sich auf einen gemeinsamen Kompromiss einigen. Bei der Mediation werden die Interessen und Bedürfnisse beider Streitparteien berücksichtigt. In den meisten Fällen können die Parteien durch diese Methode ihr Gesicht wahren. Dies ist insbesondere für Immobiliennachbarn wichtig, weil man eine solche ja nicht kauft, um wegen Streitigkeiten mit dem Nachbarn wieder auszuziehen. Ginge es zu dem um eine Erbauseinandersetzung oder um eine Scheidungsangelegenheit, wären diese Fälle sowieso vom Rechtsschutz ausgeschlossen. Für diesen Fall greift dann entsprechend die Mediation.

Mediation ist somit nicht nur ein schnelles und unbürokratisches Verfahren, im Konfliktfall lässt sich zudem Zeit, Aufwand und vor allem Ärger sparen. Mediation ist zudem optimal dafür geeignet, sowohl auf die Bedürfnisse als auch auf die Emotionen der Betroffenen Rücksicht zu nehmen. Mediation stellt somit eine Streitbeilegung dar, die allen Beteiligten hilft. Die Beteiligten haben zudem die Möglichkeit, innerhalb der Gespräche ihre eigenen Interessen zu erkennen. Diese kann dann optimal in eine Lösung umgesetzt werden. Mediation hat sich insbesondere in den Bereichen Arbeits-, Miet- und Nachbarsteitigkeiten bewährt.

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Hinweis

Mediation muss als eine Art Vermittlungsverfahren verstanden werden, bei dem es um eine außergerichtliche Konfliktlösdungsfindung geht. Mit Hilfe eines erfahrenen Mediators versuchen beide Streitparteien unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen eine einvernehmliche Regelung herbeizuführen. Ziel einer Streit schlichtenden Mediation ist eine generelle von den Parteien festgelegte verbindliche und zukunftsweisende Übereinkunft. Mediatoren sind für diese Aufgabe in Bezug auf Verhandlungsführung und Konfliktbewältigung geschult. Daher eignen sich Mediationsverfahren immer für den Fall, wenn zwei streitende Parteien auch noch zukünftig miteinander zu tun haben, bspw. im Arbeitsleben oder als Nachbarn.

Vielfach wird das Mediationsverfahren auch durch die Rechtsschutzversicherer unterstützt, vielfach sogar noch vor Gerichtsverfahren vorgezogen. Versicherungsnehmer sollten aber immer bei ihrem Versicherer nachfragen, ob derartige Mediationsverfahren auch gedeckt sind. Bei einer Mediation fallen fast immer auch diejenigen Kosten an, wie sie in einer ersten Instanz entstanden wären. Einige Versicherer übernehmen sogar die Kosten in zweifacher Höhe, allerdings nur unter der Voraussetzung, dass der Fall damit auch ein Ende findet. Der Mediator rechnet seinen Aufwand auf Stundenbasis ab, da es hierfür keine einheitliche Gebührenordnung gibt. Versicherungsnehmer können mit durchschnittlichen Stundensätzen zwischen 80 und 300 Euro rechnen. Bei Familienstreitigkeiten bieten sogar einzelne Jugendämter die Mediation als kostenlose Dienstleistung an.